1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise


Tabelle 6.1

Sicherheitshinweise — Allgemeines

Kodierung

Allgemeine Sicherheitshinweise

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

P101

►C4  Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. ◄

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P102

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte

P103

►C4  Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. ◄

falls zutreffend

 

Verbraucherprodukte


Tabelle 6.2

Sicherheitshinweise — Prävention

Kodierung

Sicherheitshinweise — Prävention

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

P201

Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M12

P202

Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.

Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase) (Abschnitt 2.2)

A, B

(chemisch instabile Gase

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

 

▼M7

P210

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1, 2

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

▼M4

P211

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2

 

▼M12

P220

Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

▼M12 —————

▼M12

P222

Keinen Kontakt mit Luft zulassen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

P223

Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird

P230

Feucht halten mit …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

—  bei Stoffen und Gemischen, die angefeuchtet, verdünnt, gelöst oder suspendiert sind und mit einem Phlegmatisierungsmittel desensibilisiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu verringern oder zu unterdrücken (desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff)

…Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P231

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼B

P232

Vor Feuchtigkeit schützen.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M12

P233

Behälter dicht verschlossen halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls Chemikalie flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

P234

Nur in Originalverpackung aufbewahren.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

P235

Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

—  kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

—  kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

P240

Behälter und zu befüllende Anlage erden.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

—  falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

P241

Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/…] Geräte verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

— falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

— falls Staubwolken auftreten können.

— falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern — sofern zutreffend — besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242

Funkenarmes Werkzeug verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z. B. Kohlenstoffdisulfid.)

P243

Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

▼M4

P244

Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

▼M12

P250

Nicht schleifen/stoßen/reiben/…

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

—  falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

… Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M4

P251

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

 

▼B

P260

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Zutreffende Bedingungen von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizitätwiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

— Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

— falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M12

P261

Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

—  kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P262

Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

 

▼M12

P263

Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

 

▼B

P264

Nach Gebrauch … gründlich waschen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

… Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Reizung der Haut (Abschnitt 3.2)

2

Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizitätwiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P270

►C4  Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ◄

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizitätwiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1

P271

Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P272

Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼B

P273

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

— falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht

Gewässergefährdend — ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2, 3, 4

▼M12

P280

Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Geeignete Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

—  Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

—  Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/Gesichtsschutz angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

 

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

—  Schutzhandschuhe angeben.

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3)

1

—  Augenschutz/Gesichtschutz angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

 

 

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Geeignete Ausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.

 

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6).

1A, 1B, 2

 

 

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

▼M4 —————

▼M12

P282

Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P283

Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

 

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

 

P284

[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M4 —————

▼M12

P231 + P232

Inhalt unter inertem Gas/… handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

… Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn „inertes Gas“ nicht geeignet ist.

▼M12 —————

▼B


Tabelle 6.3

Sicherheitshinweise — Reaktion

Kodierung

Sicherheitshinweise — Reaktion

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

P301

BEI VERSCHLUCKEN:

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M12

P302

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

 

 

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼B

P303

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

▼M2

P304

BEI EINATMEN:

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P305

►C4  BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: ◄

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

P306

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4 —————

▼M4

P308

BEI Exposition oder falls betroffen::

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M4 —————

▼M4

P310

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

P311

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

▼M12

P312

Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M2

P313

Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2, 3

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼B

P314

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Spezifische Zielorgan-Toxizitätwiederholte Exposition (Abschnitt 3.9)

1, 2

 

P315

Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12

P320

Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321

Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett).

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

—  falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

3

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1

—  falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.

▼M4 —————

▼B

P330

Mund ausspülen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

P331

KEIN Erbrechen herbeiführen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

P332

Bei Hautreizung:

►C4  Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

2, 3

 

▼M2

P333

Bei Hautreizung oder -ausschlag:

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P334

In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

▼B

P335

Lose Partikel von der Haut abbürsten.

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

 

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2

P336

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.

►C4  Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) ◄

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

P337

Bei anhaltender Augenreizung:

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

P338

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P340

Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M2

P342

Bei Symptomen der Atemwege:

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M4 —————

▼B

P351

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

►C4  Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) ◄

1A, 1B, 1C

 

►C4  Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

1

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

▼M4

P352

Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12

P353

Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

▼B

P360

►C4  Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P361

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

P362

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

P363

Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

 

▼M4

P364

Und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

 

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P370

Bei Brand:

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

▼B

P371

Bei Großbrand und großen Mengen:

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M12

P372

Explosionsgefahr.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5

 

Unterklasse 1.4:

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transport-verpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

P373

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

▼M12 —————

▼M12

P375

Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeits-gruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

 

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

▼B

P376

►C4  Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

P377

►C4  
Brand von ausströmendem Gas:
Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.  ◄

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1, 2

 

▼M12

P378

… zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht

… Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen B, C, D, E, F

P380

Umgebung räumen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe und Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff,

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

 

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B

P381

Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1, 2

 

▼B

P390

Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

►C4  Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) ◄

1

 

P391

Verschüttete Mengen aufnehmen.

Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

 

Chronisch gewässergefährdend - ►M2  langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) ◄

1, 2

▼M4

P301 + P310

BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

▼M12

P301 + P312

BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

…Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

▼M12 —————

▼M12

P302 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

 

▼M4 —————

▼M4

P302 + P352

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼M12 —————

▼M4

P304 + P340

BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

 

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼M4 —————

▼M12 —————

▼B

P306 + P360

►C4  BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. ◄

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M4

P308 + P311

BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼B

P308 + P313

►C4  BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. ◄

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

 

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität — Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)

Zusatzkategorie

▼M4 —————

▼M12

P332 + P313

Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

—  kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

▼M2

P333 + P313

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

 

▼M12

P336 + P315

Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

▼M12 —————

▼B

P337 + P313

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

►C4  Augenreizung (Abschnitt 3.3) ◄

2

 

▼M4

P342 + P311

Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

… geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.

▼M4

P361 + P364

Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

P362 + P364

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

4

 

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

2

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

▼B

►C4  P370 + P376 ◄

►C4  Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. ◄

►C4  Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) ◄

1

 

▼M12

P370 + P378

Bei Brand: … zum Löschen … verwenden.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7)

1, 2

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen C, D, E, F

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9)

1

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen C, D, E, F

▼M12

P301 + P330 + P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

P302 + P335 + P334

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].

Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10)

1

—  Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.

Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2

—  Nur „In kaltes Wasser tauchen“ verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.

P303 + P361 + P353

BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

P305 + P351 + P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

 

Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3)

1

 

Augenreizung (Abschnitt 3.3)

2

 

▼M12 —————

▼M12

P370 + P380 + P375

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung

▼B

P371 + P380 + P375

Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

►C4  Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) ◄

1

 

►C4  Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) ◄

1

▼M12

P370 + P372 + P380 + P373

Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5

 

Unterklasse 1.4

—  mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ A

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ A

 

P370 + P380 + P375 + [P378]

Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [… zum Löschen … verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typ B

—  Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typ B

▼B


Tabelle 6.4

Sicherheitshinweise — Lagerung

Kodie-rung

Sicherheitshinweise — Aufbewahrung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M12

P401

Aufbewahren gemäß …

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

… Lokale/regionale/nationale/internationale Vorschriften sind von Hersteller/Lieferant, sofern zutreffend, anzugeben.

▼B

P402

An einem trockenen Ort aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M12

P403

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2)

1, 2

 

Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4)

1

 

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

 

Verflüssigtes Gas

 

Tiefgekühlt verflüssigtes Gas

 

Gelöstes Gas

 

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

▼B

P404

In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

P405

Unter Verschluss aufbewahren.

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

 

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2)

1A, 1B, 1C

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10).

1

▼M12

P406

In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.

Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16)

1

—  kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist

Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.

P407

Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1.2

 

▼M4

P410

Vor Sonnenbestrahlung schützen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1,2, 3

 

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

verdichtetes Gas

verflüssigtes Gas

gelöstes Gas

—  Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

 

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

 

▼M12

P411

Bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

—  falls Temperaturkontrolle (nach Anhang I Abschnitt 2.8.2.4 oder 2.15.2.3) vorgeschrieben ist oder wenn es aus anderen Gründen für erforderlich gehalten wird.

Von Hersteller/Lieferant ist die Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

P412

Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

P413

Schüttgut in Mengen von mehr als … kg/… lbs bei Temperaturen nicht über … °C/…°F aufbewahren.

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.

P420

Getrennt aufbewahren.

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

 

Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11)

1, 2

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

▼M12 —————

▼B

P402 + P404

An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

►C4  Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) ◄

1, 2, 3

 

▼M12

P403 + P233

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3

—  falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

P403 + P235

An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

—  bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.

P410 + P403

Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Gase unter Druck (Abschnitt 2.5)

Verdichtetes Gas

—  P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungs-anweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.

Verflüssigtes Gas

Gelöstes Gas

P410 + P412

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.

Aerosole (Abschnitt 2.3)

1, 2, 3

Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.

▼M12 —————


Tabelle 6.5

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Kodierung

Sicherheitshinweise — Entsorgung

Gefahrenklassen

Gefahrenkategorien

Verwendungsbedingungen

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

▼M12

P501

Inhalt/Behälter … zuführen.

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1)

Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

gemäß lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6)

1, 2, 3

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8)

Typen A, B, C, D, E, F

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12)

1, 2, 3

Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13)

1, 2, 3

Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14)

1, 2, 3

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)

Typen A, B, C, D, E, F

Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2, 3, 4

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1)

1, 2

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2)

1, 1A, 1B, 1C

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4)

1, 1A, 1B

Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5)

1A, 1B, 2

Karzinogenität (Abschnitt 3.6)

1A, 1B, 2

Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7)

1A, 1B, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8)

1, 2

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)

3

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Abschnitt 3.9)

1, 2

Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10)

1

Gewässergefährdend — akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1

Gewässergefährdend — chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1)

1, 2, 3, 4

P502

Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen

Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1)

1