Karzinogenität

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TITEL II: GEFAHRENEINSTUFUNG
KAPITEL 1: Ermittlung und Prüfung von Informationen
Artikel 6: Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische 1
TITEL III: GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG
KAPITEL 1: Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Artikel 18: Produktidentifikatoren 1
TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 1: Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 36: Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 58: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010 6
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN 1
3.5.: Keimzellmutagenität
3.5.5: Zusätzliche Erwägungen für die Einstufung 1
3.6.: Karzinogenität 1
3.6.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 13
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 2
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 8
ANHANG V: GEFAHRENPIKTOGRAMME
2.: TEIL 2: GESUNDHEITSGEFAHREN
2.4.: Symbol: Gesundheitsgefahr 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 1
1.1.3.: Einem Eintrag zugeordnete Anmerkungen 1