2.1.3.: Gefahrenkommunikation

Bei Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.1.2 zu verwenden.


Tabelle 2.1.2

Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Einstufung

Instabil, explosiv

Unterklasse 1.1:

Unterklasse 1.2:

Unterklasse 1.3:

Unterklasse 1.4:

Unterklasse 1.5:

Unterklasse 1.6:

GHS-Piktogramm

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Signalwort

Gefahr

Gefahr

Gefahr

Gefahr

Achtung

Gefahr

Kein Signalwort

Gefahrenhinweis

H 200: Instabil, explosiv

H 201: Explosiv; Gefahr der Massenexplosion

H 202: Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke

H 203: Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke

H 204: Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke

H 205: Gefahr der Massenexplosion bei Feuer

Kein Gefahrenhinweis

Sicherheitshinweise — Prävention

P201

P250

P280

P210

P230

P234

P240

P250

P280

P210

P230

P234

P240

P250

P280

P210

P230

P234

P240

P250

P280

P210

P234

P240

P250

P280

P210

P230

P234

P240

P250

P280

Kein Sicherheitshinweis

Sicherheitshinweise — Reaktion

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P380 + P375

P370 + P372 + P380 + P373

Kein Sicherheitshinweis

Sicherheitshinweise — Lagerung

P401

P401

P401

P401

P401

P401

Kein Sicherheitshinweis

Sicherheitshinweise — Entsorgung

P501

P501

P501

P501

P501

P501

Kein Sicherheitshinweis

HINWEIS 1: Explosive Stoffe/Gemische oder Erzeugnisse mit Explosivstoff, die unverpackt sind oder die in eine andere als die Originalverpackung oder eine dieser ähnlichen Verpackung umgepackt werden, müssen alle folgenden Kennzeichnungselemente tragen:

a) das Piktogramm: „explodierende Bombe“,
b) das SignalwortGefahr“ und
c) den Gefahrenhinweis „Explosiv; Gefahr der Massenexplosion“.
Entspricht die Gefahr jedoch nachgewiesenermaßen einer der Gefahrenkategorien von Tabelle 2.1.2, ist das/der entsprechende Symbol, Signalwort und/oder Gefahrenhinweis zuzuordnen.

HINWEIS 2: Stoffe und Gemische in ihrer bereitgestellten Form, die ein positives Ergebnis bei Prüfserie 2 in Teil I Abschnitt 12 der UN RTDG, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, erzielt haben und die von der Einstufung als explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (auf der Grundlage eines negativen Ergebnisses bei Prüfserie 6 in Teil I Abschnitt 16 der UN RTDG, Handbuch über Prüfungen und Kriterien) freigestellt sind, besitzen dennoch explosive Eigenschaften. Der Anwender ist über diese intrinsischen explosiven Eigenschaften zu informieren, da sie bei der Handhabung — vor allem, wenn der Stoff oder das Gemisch aus seiner Verpackung genommen oder umverpackt wird — und bei der Lagerung zu beachten sind. Daher sind die explosiven Eigenschaften des Stoffs oder Gemischs in Abschnitt 2 (Mögliche Gefahren), in Abschnitt 9 (Physikalische und chemische Eigenschaften) des Sicherheitsdatenblatts und — sofern zutreffend — in anderen Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts anzugeben.