Sensibilisierung

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TITEL III: GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG
KAPITEL 1: Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Artikel 18: Produktidentifikatoren 1
Artikel 26: Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme 2
TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 1: Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 36: Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN 1
3.4.: Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut 1
3.4.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 5
3.4.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 4
3.4.4.: Gefahrenkommunikation 3
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 2
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 23
ANHANG V: GEFAHRENPIKTOGRAMME
2.: TEIL 2: GESUNDHEITSGEFAHREN
2.3.: Symbol: Ausrufezeichen 1
2.4.: Symbol: Gesundheitsgefahr 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 1