Reizwirkung

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ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.2.: Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte 1
1.4.: Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
1.4.1.: Einem Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nach Artikel 24 kann nur dann entsprochen werden, wenn: 1
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN
3.2.: Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung
3.2.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
3.2.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 4
3.2.3.: Einstufungskriterien für Gemische 1
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 1
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 11
ANHANG V: GEFAHRENPIKTOGRAMME
2.: TEIL 2: GESUNDHEITSGEFAHREN
2.3.: Symbol: Ausrufezeichen 1