3.1.4.: Gefahrenkommunikation

3.1.4.1. Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 3.1.3 zu verwenden. ►M2  Unbeschadet Artikel 27 können kombinierte Gefahrenhinweise nach Anhang III verwendet werden. ◄


Tabelle 3.1.3

Kennzeichnungselemente für die akute Toxizität

Einstufung

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

GHS-Piktogramm

image

image

image

image

Signalwort

Gefahr

Gefahr

Gefahr

Achtung

Gefahrenhinweis:

— oral

H300: Lebensgefahr bei Verschlucken

H300: Lebensgefahr bei Verschlucken

H301: Giftig bei Verschlucken

H302: Gesundheits-schädlich bei Verschlucken

—  dermal

H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt

H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt

H311: Giftig bei Hautkontakt

H312: Gesundheits-schädlich bei Hautkontakt

—  inhalativ

(s. Hinweis 1)

H330: Lebensgefahr bei Einatmen

H330: Lebensgefahr bei Einatmen

H331: Giftig bei Einatmen

H332: Gesundheits-schädlich bei Einatmen

Sicherheitshinweise — Prävention (oral)

P264

P270

P264

P270

P264

P270

P264

P270

Sicherheitshinweise — Reaktion (oral)

P301 + P310

P321

P330

P301 + P310

P321

P330

P301 + P310

P321

P330

P301 + P312

P330

Sicherheitshinweise — Lagerung (oral)

P405

P405

P405

 

Sicherheitshinweise — Entsorgung (oral)

P501

P501

P501

P501

Sicherheitshinweise — Prävention (dermal)

P262

P264

P270

P280

P262

P264

P270

P280

P280

P280

Sicherheitshinweise — Reaktion (dermal)

P302 + P352

P310

P321

P361 + P364

P302 + P352

P310

P321

P361 + P364

P302 + P352

P312

P321

P361 + P364

P302 + P352

P312

P321

P362 + P364

Sicherheitshinweise — Lagerung (dermal)

P405

P405

P405

 

Sicherheitshinweise — Entsorgung (dermal)

P501

P501

P501

P501

Sicherheitshinweise — Prävention (inhalativ)

P260

P271

P284

P260

P271

P284

P261

P271

P261

P271

Sicherheitshinweise — Reaktion (inhalativ)

P304 + P340

P310

P320

P304 + P340

P310

P320

P304 + P340

P311

P321

P304 + P340

P312

Sicherheitshinweise — Lagerung (inhalativ)

P403 + P233

P405

P403 + P233

P405

P403 + P233

P405

 

Sicherheitshinweise — Entsorgung (inhalativ)

P501

P501

P501

 

Hinweis 1:

Zusätzlich zur Einstufung der Inhalationstoxizität ist der Stoff oder das Gemisch auch mit EUH071: „Wirkt ätzend auf die Atemwege“ zu kennzeichnen, wenn die Daten darauf hindeuten, dass die Toxizität auf einer Ätzwirkung beruht (Genaueres dazu unter Abschnitt 3.1.2.3.3). Neben dem entsprechenden Piktogramm für akute Toxizität kann auch ein Piktogramm für Ätzwirkung (für Haut und Augen genutzt) zusammen mit dem Hinweis „Wirkt ätzend auf die Atemwege“ hinzugefügt werden.

Hinweis 2:

Falls in einem Gemisch ein Bestandteil, für den keinerlei verwertbare Informationen vorliegen, in einer Konzentration von 1 % oder mehr verwendet wird, muss das Gemisch folgenden zusätzlichen Hinweis tragen: „x Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter Toxizität“ (Genaueres dazu unter Abschnitt 3.1.3.6.2.2).
3.1.4.2. Bei den Gefahrenhinweisen für akute Toxizität werden die Gefahren nach Expositionsweg unterschieden. Diese Differenzierung sollte sich auch in der Angabe der Einstufung aufgrund der akuten Toxizität widerspiegeln. Wird ein Stoff oder ein Gemisch für mehr als einen Expositionsweg eingestuft, so sollten alle relevanten Einstufungen gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 auf dem Sicherheitsdatenblatt und die einschlägigen Elemente der Gefahrenkommunikation wie in Abschnitt 3.1.3.2 vorgeschrieben auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben werden. Ist der Hinweis „x Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter akuter Toxizität“ gemäß Abschnitt 3.1.3.6.2.2 zu verwenden, können die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt ebenfalls anhand des Expositionswegs differenziert werden. Zum Beispiel: „x Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter akuter oraler Toxizität“ und „x Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter akuter dermaler Toxizität“.