3.8.4.: Gefahrenkommunikation

3.8.4.1. Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 3.8.4 zu verwenden.


Tabelle 3.8.4

Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Einstufung

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

GHS-Piktogramm

image

image

image

Signalwort

Gefahr

Achtung

Achtung

Gefahrenhinweis

H370: Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)

H371: Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)

H335: Kann die Atemwege reizen oder

H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

Sicherheitshinweise — Prävention

P260

P264

P270

P260

P264

P270

P261

P271

Sicherheitshinweise — Reaktion

P308 + P311

P321

P308 + P311

P304 + P340

P312

Sicherheitshinweise — Lagerung

P405

P405

P403 + P233

P405

Sicherheitshinweise — Entsorgung

P501

P501

P501