Hautreizung

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ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN 1
3.2.: Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung 1
3.2.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
3.2.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 6
3.2.3.: Einstufungskriterien für Gemische 13
3.2.4.: Gefahrenkommunikation 1
3.3.: Schwere Augenschädigung/Augenreizung
3.3.3.: Einstufungskriterien für Gemische 1
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
1.: TEIL 1: ERGÄNZENDE GEFAHRENMERKMALE
1.2.: Gesundheitsgefährliche Eigenschaften
1.2.4.: EUH066 — „Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen“ 1
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 4
2.: Teil 2: Sicherheitshinweise 4
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 1