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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 1: Zweck und Geltungsbereich 1
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 2
TITEL II: GEFAHRENEINSTUFUNG
KAPITEL 2: Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung
Artikel 9: Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische 1
TITEL III: GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG
KAPITEL 1: Inhalt des Kennzeichnungsetiketts 1
Artikel 22: Sicherheitshinweise 1
Artikel 24: Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung 6
Artikel 26: Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme 2
KAPITEL 2: Anbringung der Kennzeichnungsetiketten 1
Artikel 32: Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett 1
Artikel 34: Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien 1
TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 2: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Artikel 40: Meldepflicht gegenüber der Agentur 1
TITEL VI: ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DURCHSETZUNG
Artikel 45: Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 53: Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt 1
Artikel 57: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung 2
Artikel 61: Übergangsbestimmungen 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG 1
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.2.: Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte 1
1.4.: Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung 2
1.4.1.: Einem Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nach Artikel 24 kann nur dann entsprochen werden, wenn: 2
2.: TEIL 2: PHYSIKALISCHE GEFAHREN
2.1.: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.1.: Begriffsbestimmungen 1
2.1.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.8.: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
2.8.3.: Gefahrenkommunikation 1
2.13.: Oxidierende Flüssigkeiten
2.13.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.14.: Oxidierende Feststoffe
2.14.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.15.: Organische Peroxide
2.15.3.: Gefahrenkommunikation 1
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN
3.1.: Akute Toxizität
3.1.2.: Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch 2
3.1.3.: Kriterien zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch 2
3.2.: Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung
3.2.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 3
3.3.: Schwere Augenschädigung/Augenreizung
3.3.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 2
3.4.: Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
3.4.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 2
3.7.: Reproduktionstoxizität
3.7.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 1
3.9.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
3.9.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 2
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
4.1.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 4
4.1.3.: Einstufungskriterien für Gemische 2
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
1.: TEIL 1: ERGÄNZENDE GEFAHRENMERKMALE
1.1.: Physikalische Eigenschaften 1
1.1.4.: EUH018 — „Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/Luft-Gemische bilden“ 1
2.: TEIL 2: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR ERGÄNZENDE KENNZEICHNUNGSELEMENTE FÜR BESTIMMTE GEMISCHE
2.7.: Cadmiumhaltige Gemische (Legierungen), die zum löten oder schweissen verwendet werden 1
2.9.: Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten 2
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
2.: Teil 2: Ergänzende Gefahrenmerkmale 1
3.: Teil 3: Ergänzende Kennzeichnungselemente/Informationen über bestimmte Gemische 3
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 2
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 2
ANHANG VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung
1.: Umwandlungstabelle 1