2.16.2.: Einstufungskriterien

2.16.2.1. ►C4  Stoffe oder Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind, werden anhand der Prüfung der ►M4  UN RTDG ◄ , Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III Abschnitt 37 Unterabschnitt 37.4, nach der Tabelle 2.16.1 in eine einzige Kategorie dieser Klasse eingestuft: ◄


Tabelle 2.16.1

Kriterien für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind

Kategorie

Kriterien

1

Bei Prüfung an beiden Werkstoffen übersteigt bei einer Prüftemperatur von 55 °C die Korrosionsrate auf Stahl- oder Aluminiumoberflächen 6,25 mm pro Jahr.

Hinweis:

Ergibt bereits die erste Prüfung an Stahl oder an Aluminium, dass der geprüfte Stoff oder das geprüfte Gemisch korrodierend wirkt, ist keine weitere Prüfung an dem anderen Metall erforderlich.