Exposition

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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 1
TITEL II: GEFAHRENEINSTUFUNG
KAPITEL 1: Ermittlung und Prüfung von Informationen
Artikel 5: Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe 1
Artikel 6: Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 58: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010 1
Artikel 59: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.1.: Aufgabe und Anwendung der Beurteilung durch Experten und der Ermittlung der Beweiskraft 1
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN
3.1.: Akute Toxizität
3.1.2.: Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch 5
3.2.: Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung
3.2.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 9
3.4.: Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
3.4.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 4
3.4.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 8
3.6.: Karzinogenität
3.6.1.: Begriffsbestimmung 1
3.6.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 5
3.7.: Reproduktionstoxizität
3.7.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 3
3.7.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 1
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 6
3.8.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 7
3.8.3.: Einstufungskriterien für Gemische 2
3.9.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
3.9.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 2
3.9.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 16
3.9.3.: Einstufungskriterien für Gemische 4
3.9.4.: Gefahrenkommunikation 2
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 4
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
2.: TEIL 2: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR ERGÄNZENDE KENNZEICHNUNGSELEMENTE FÜR BESTIMMTE GEMISCHE
2.10.: Nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmte Gemische 1
3.: TEIL 3: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERPACKUNG
3.3: Flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 2
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 3
2.: Teil 2: Sicherheitshinweise 3