Augenreizung

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TITEL III: GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG
KAPITEL 1: Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Artikel 26: Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme 2
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.2.: Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte 1
1.4.: Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
1.4.1.: Einem Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nach Artikel 24 kann nur dann entsprochen werden, wenn: 1
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN 1
3.3.: Schwere Augenschädigung/Augenreizung 1
3.3.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 2
3.3.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 7
3.3.3.: Einstufungskriterien für Gemische 14
3.3.4.: Gefahrenkommunikation 3
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
1.: TEIL 1: ERGÄNZENDE GEFAHRENMERKMALE
1.2.: Gesundheitsgefährliche Eigenschaften
1.2.5.: EUH070 — „Giftig bei Berührung mit den Augen“ 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 2
ANHANG IV: LISTE DER SICHERHEITSHINWEISE
1.: Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise 13
2.: Teil 2: Sicherheitshinweise 2
ANHANG V: GEFAHRENPIKTOGRAMME
2.: TEIL 2: GESUNDHEITSGEFAHREN
2.3.: Symbol: Ausrufezeichen 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 1