1.6.: Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren ist kein Piktogramm erforderlich:

Abschnitt 2.1: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.5
Abschnitt 2.1: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.6
Abschnitt 2.2: Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2
Abschnitt 2.3: Aerosole, Gefahrenkategorie 3
Abschnitt 2.8: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ G
Abschnitt 2.15: Organische Peroxide, Typ G