1.2.5.: EUH070 — „Giftig bei Berührung mit den Augen“
Für Stoffe oder Gemische, bei denen eine Prüfung auf Augenreizung offenkundige Anzeichen für systemische Toxizität oder Mortalität bei den Versuchstieren ergeben hat, was wahrscheinlich auf die Absorption des Stoffes oder Gemisches über die Augenschleimhaut zurückzuführen ist. Der Hinweis erfolgt auch, wenn es beim Menschen Belege für eine systemische Toxizität bei Berührung mit den Augen gibt.
Der Hinweis erfolgt auch, wenn ein Stoff oder Gemisch einen für diese Wirkung gekennzeichneten anderen Stoff in einer Konzentration von mindestens 0,1 % enthält, sofern in Anhang VI Teil 3 nicht anderes festgelegt ist.