2.9.: Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen Gemischen, die keinen Flammpunkt oder einen Flammpunkt von mehr als 60 °C aber höchstens 93 °C haben und einen Halogenkohlenwasserstoff sowie mehr als 5 % leicht entzündbare oder entzündbare Stoffe enthalten, muss je nachdem, ob die genannten Stoffe leicht entzündbar oder entzündbar sind, einen der folgenden Hinweise tragen:

EUH209 — „Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.“ oder
EUH209A — „Kann bei Verwendung entzündbar werden.“