2.8.3.: Gefahrenkommunikation

Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.8.1 zu verwenden.


Tabelle 2.8.1

Kennzeichnungselemente für selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

Einstufung

Typ A

Typ B

Typen C & D

Typen E & F

Typ G (1)

GHS-Piktogramm

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Dieser Gefahrenkategorie sind keine Kennzeichnungselemente zugeordnet.

Signalwort

Gefahr

Gefahr

Gefahr

Achtung

Gefahrenhinweis

H240: Erwärmung kann Explosion verursachen

H241: Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen

H242: Erwärmung kann Brand verursachen

H242: Erwärmung kann Brand verursachen

Sicherheitshinweise — Prävention

P210

P234

P235

P240

P280

P210

P234

P235

P240

P280

P210

P234

P235

P240

P280

P210

P234

P235

P240

P280

Sicherheitshinweise — Reaktion

P370 + P372 + P380 + P373

P370 + P380 + P375 [+ P378] (2)

P370 + P378

P370 + P378

 

Sicherheitshinweise — Lagerung

P403

P411

P420

P403

P411

P420

P403

P411

P420

P403

P411

P420

 

Sicherheitshinweise — Entsorgung

P501

P501

P501

P501

 

(1)   Die Einleitung von Anhang IV gibt genaueren Aufschluss über die Verwendung eckiger Klammern.

(2)   Dem Typ G sind keine Gefahrenhinweise zugeordnet, aber er sollte für Eigenschaften in Betracht gezogen werden, die zu anderen Gefahrenklassen gehören.

Dem Typ G sind zwar keine Elemente der Gefahrenkommunikation zugewiesen, doch kommt er für Eigenschaften in Frage, die unter andere Gefahrenklassen fallen.