3.10.2.: Einstufungskriterien für Stoffe


Tabelle 3.10.1

Gefahrenkategorie der Aspirationsgefahr

Kategorien

Kriterien

Kategorie 1

Stoffe, die bekanntlich eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen oder als solche anzusehen sind.

Ein Stoff wird in die Kategorie 1 eingestuft:

a)  auf der Grundlage zuverlässiger und hochwertiger Erfahrungen beim Menschen

oder

b)  wenn es sich um einen Kohlenwasserstoff mit einer bei 40 °C gemessenen kinematischen Viskosität von maximal 20,5 mm2/s handelt.

Hinweis:

Zu den Stoffen der Kategorie 1 gehören unter anderem bestimmte Kohlenwasserstoffe, Terpentin und Pinienöl.