Expositionsweg

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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 1
Artikel 3: Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.1.: Aufgabe und Anwendung der Beurteilung durch Experten und der Ermittlung der Beweiskraft 1
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN
3.1.: Akute Toxizität
3.1.2.: Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch 1
3.1.3.: Kriterien zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch 4
3.1.4.: Gefahrenkommunikation 2
3.5.: Keimzellmutagenität
3.5.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 1
3.5.4.: Gefahrenkommunikation 4
3.6.: Karzinogenität
3.6.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 2
3.6.4.: Gefahrenkommunikation 4
3.7.: Reproduktionstoxizität
3.7.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 1
3.7.4.: Gefahrenkommunikation 4
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 2
3.8.4.: Gefahrenkommunikation 4
3.9.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
3.9.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 4
3.9.4.: Gefahrenkommunikation 4
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 21
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.2.: Einstufungen und Gefahrenhinweise in Tabelle 3 infolge der Umwandlung von Einstufungen gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG 1
1.2.2.: Expositionsweg kann nicht ausgeschlossen werden 6
ANHANG VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung
1.: Umwandlungstabelle 5