akute Toxizität

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TITEL III: GEFAHRENKOMMUNIKATION DURCH KENNZEICHNUNG
KAPITEL 1: Inhalt des Kennzeichnungsetiketts
Artikel 18: Produktidentifikatoren 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.4.: Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
1.4.1.: Einem Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nach Artikel 24 kann nur dann entsprochen werden, wenn: 1
1.5.: Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
1.5.2.: Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29Absatz 2)] 1
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN
3.1.: Akute Toxizität
3.1.1.: Begriffsbestimmung 1
3.1.2.: Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch 1
3.1.3.: Kriterien zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch 7
3.1.4.: Gefahrenkommunikation 3
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 3
4.1.3.: Einstufungskriterien für Gemische 2
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
1.: TEIL 1: ERGÄNZENDE GEFAHRENMERKMALE
1.2.: Gesundheitsgefährliche Eigenschaften
1.2.6.: EUH071 — „Wirkt ätzend auf die Atemwege“ 1
ANHANG III: LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE
1.: Teil 1: Gefahrenhinweise 15
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 1
1.2.: Einstufungen und Gefahrenhinweise in Tabelle 3 infolge der Umwandlung von Einstufungen gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG
1.2.1.: Mindesteinstufung 2
ANHANG VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung
1.: Umwandlungstabelle 1