spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

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ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
3.: TEIL 3: GESUNDHEITSGEFAHREN
3.8.: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
3.8.4.: Gefahrenkommunikation 1