zuständige Behörde

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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 1
TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 1: Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 37: Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen 1
TITEL VI: ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DURCHSETZUNG
Artikel 43: Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 49: Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen 1
Artikel 52: Schutzklausel 1