Regelungsverfahren

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TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 1: Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 37: Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen 2
TITEL VI: ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DURCHSETZUNG
Artikel 45: Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 52: Schutzklausel 1
Artikel 53: Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt 1