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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 57: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 1
4.1.3.: Einstufungskriterien für Gemische 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 1