M-Faktor

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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 1
TITEL II: GEFAHRENEINSTUFUNG
KAPITEL 2: Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung
Artikel 10: Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und Gemischen 4
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 57: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung 2
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.2.: Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte 2
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.3.: Einstufungskriterien für Gemische 6
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.2.: Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3 7