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ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.3.: In Sonderfällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften
1.3.1.: Ortsbewegliche Gasflaschen 1
2.: TEIL 2: PHYSIKALISCHE GEFAHREN
2.2.: Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase)
2.2.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 3
2.3.: Aerosole
2.3.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.4.: Oxidierende Gase
2.4.2.: Einstufungskriterien 1
2.4.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.6.: Entzündbare Flüssigkeiten
2.6.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 9
2.16.: Korrosiv gegenüber Metallen
2.16.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
2.: TEIL 2: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR ERGÄNZENDE KENNZEICHNUNGSELEMENTE FÜR BESTIMMTE GEMISCHE
2.1.: Bleihaltige Gemische 1
3.: TEIL 3: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERPACKUNG
3.1.: Bestimmungen für kindergesicherte Verschlüsse
3.1.2.: Wiederverschließbare Verpackungen 2
3.1.4: Hinweise 1
3.2.: Tastbare Gefahrenhinweise
3.2.2.: Bestimmungen für tastbare Gefahrenhinweise 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.1.: Nummerierung der Einträge und Identifizierung eines Stoffes 1
3.: TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG 503