Inverkehrbringen

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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 2
Artikel 4: Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten 3
TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 2: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Artikel 40: Meldepflicht gegenüber der Agentur 2
TITEL VI: ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DURCHSETZUNG
Artikel 45: Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle 1
TITEL VII: ALLGEMEINE UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
Artikel 49: Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen 1
Artikel 51: Freier Warenverkehr 1
ANHANG II: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG BESTIMMTER STOFFE UND GEMISCHE
3.: TEIL 3: BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERPACKUNG
3.1.: Bestimmungen für kindergesicherte Verschlüsse
3.1.4: Hinweise 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
1.: TEIL 1: EINFÜHRUNG ZUR LISTE DER HARMONISIERTEN EINSTUFUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
1.1.: Informationen je Eintrag
1.1.3.: Einem Eintrag zugeordnete Anmerkungen 1