Herstellung

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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 3
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.3.: In Sonderfällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften
1.3.2.: Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas (LPG) 1
2.: TEIL 2: PHYSIKALISCHE GEFAHREN
2.1.: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
2.1.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.9.: Pyrophore Flüssigkeiten
2.9.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.10.: Pyrophore Feststoffe
2.10.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
2.12.: Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.12.4.: Zusätzliche Hinweise für die Einstufung 1
ANHANG VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
3.: TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG 2