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Preamble 1
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.5.: Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
1.5.2.: Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29Absatz 2)] 1