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TITEL I: ALLGEMEINES
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 1
TITEL II: GEFAHRENEINSTUFUNG
KAPITEL 2: Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung
Artikel 10: Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und Gemischen 2
ANHANG I: VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEMISCHEN
1.: TEIL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
1.1.: Einstufung von Stoffen und Gemischen
1.1.2.: Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte 2
1.4.: Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung
1.4.1.: Einem Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung nach Artikel 24 kann nur dann entsprochen werden, wenn: 1
1.5.: Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
1.5.2.: Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29Absatz 2)] 2
4.: TEIL 4: UMWELTGEFAHREN
4.1.: Gewässergefährdend
4.1.1.: Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen 1
4.1.2.: Einstufungskriterien für Stoffe 4
4.1.3.: Einstufungskriterien für Gemische 1