Ausschuss für Risikobeurteilung

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TITEL V: HARMONISIERUNG DER EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON STOFFEN UND DAS EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSVERZEICHNIS
KAPITEL 1: Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
Artikel 37: Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen 1