2.9.2.: Einstufungskriterien

2.9.2.1. Eine pyrophore Flüssigkeit ist anhand der Prüfung N.3 der ►M4  UN RTDG ◄ , Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.3.1.5, nach der Tabelle 2.9.1 in eine einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen:


Tabelle 2.9.1

Kriterien für pyrophore Flüssigkeiten

Kategorie

Kriterien

1

In Berührung mit Luft entzündet sich die Flüssigkeit innerhalb von 5 Minuten, wenn sie auf ein inertes Trägermaterial aufgetragen wird, oder sie entzündet oder verkohlt ein Filterpapier innerhalb von 5 Minuten.