2.10.2.: Einstufungskriterien

2.10.2.1. Ein pyrophorer Feststoff ist anhand der Prüfung N.2 der ►M4  UN RTDG ◄ , Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.3.1.4, nach Tabelle 2.10.1 in die einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen:


Tabelle 2.10.1

Kriterien für pyrophore Feststoffe

Kategorie

Kriterien

1

Der Feststoff entzündet sich in Berührung mit Luft innerhalb von fünf Minuten.

Hinweis:

Der Stoff oder das Gemisch wird in der physikalischen Form geprüft, in der er/es vorliegt. Wenn z. B. zu Lieferungs- oder Transportzwecken eine Chemikalie in einer anderen physikalischen Form vorliegt als in der geprüften und in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass bei einer Einstufungsprüfung die Ergebnisse wahrscheinlich wesentlich abweichen, muss der Stoff auch in der neuen Form geprüft werden.