1.3.: Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR)

Ergebnisse der Anwendung validierter Modelle der quantitativen oder qualitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR) können auf das Vorhandensein oder Fehlen einer bestimmten gefährlichen Eigenschaft hinweisen.
Solche Ergebnisse können unter folgenden Voraussetzungen Prüfungen ersetzen:
Die Ergebnisse wurden mit einem wissenschaftlich validierten (Q)SAR-Modell erzielt,
der Stoff fällt in den Anwendungsbereich des (Q)SAR-Modells,
die Ergebnisse reichen aus, um den Stoff einzustufen, zu kennzeichnen und sein Risiko zu bewerten, und
die angewandte Methode ist ausreichend und aussagekräftig dokumentiert.
Die Agentur entwickelt und verbreitet in Zusammenarbeit mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen Leitlinien für die Ermittlung von (Q)SAR-Ergebnissen, die diese Voraussetzungen erfüllen, und veröffentlicht Beispiele hierfür.