1.3.: Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR)

Ergebnisse der Anwendung validierter Modelle der quantitativen oder qualitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR) können auf das Vorhandensein oder Fehlen einer bestimmten gefährlichen Eigenschaft hinweisen.
Solche Ergebnisse können unter folgenden Voraussetzungen Prüfungen ersetzen:
— Die Ergebnisse wurden mit einem wissenschaftlich validierten (Q)SAR-Modell erzielt,
— der Stoff fällt in den Anwendungsbereich des (Q)SAR-Modells,
— die Ergebnisse reichen aus, um den Stoff einzustufen, zu kennzeichnen und sein Risiko zu bewerten, und
— die angewandte Methode ist ausreichend und aussagekräftig dokumentiert.
Die Agentur entwickelt und verbreitet in Zusammenarbeit mit der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen Leitlinien für die Ermittlung von (Q)SAR-Ergebnissen, die diese Voraussetzungen erfüllen, und veröffentlicht Beispiele hierfür.