3.2.1.: Beurteilung von P- oder vP-Eigenschaften:

a) Ergebnisse von Simulationstests zur Abbaubarkeit in Oberflächengewässern;
b) Ergebnisse von Simulationstests zur Abbaubarkeit im Boden;
c) Ergebnisse von Simulationstests zur Abbaubarkeit im Sediment;
d) sonstige Informationen, wie Informationen aus Feldstudien oder Monitoringstudien unter der Voraussetzung, dass deren Eignung und Zuverlässigkeit angemessen nachgewiesen werden kann.