a)Ergebnisse von Simulationstests zur Abbaubarkeit in Oberflächengewässern;
b)Ergebnisse von Simulationstests zur Abbaubarkeit im Boden;
c)Ergebnisse von Simulationstests zur Abbaubarkeit im Sediment;
d)sonstige Informationen, wie Informationen aus Feldstudien oder Monitoringstudien unter der Voraussetzung, dass deren Eignung und Zuverlässigkeit angemessen nachgewiesen werden kann.