Stoff

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TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 1: Ziel, Geltungsbereich und Anwendung
Artikel 2: Anwendung 8
KAPITEL 2: Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 3: Begriffsbestimmungen 25
TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 6: Allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in  Gemischen 3
Artikel 7: Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen 9
Artikel 8: Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers 1
Artikel 9: Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung 2
Artikel 11: Gemeinsame Einreichung von Daten durch mehrere Registranten 2
Artikel 12: Mengenabhängige Informationsanforderungen 1
Artikel 13: Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente Stoffeigenschaften 4
Artikel 14: Stoffsicherheitsbericht und Pflicht zur Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen 6
KAPITEL 3: Registrierungspflicht und Informationsanforderungen für bestimmte Arten von isolierten Zwischenprodukten
Artikel 17: Registrierung standortinterner isolierter Zwischenprodukte 1
Artikel 18: Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte 2
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen für alle Registrierungen
Artikel 20: Pflichten der Agentur 2
Artikel 21: Herstellung und Einfuhr von Stoffen 1
Artikel 22: Weitere Pflichten des Registranten 1
TITEL III: GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE
KAPITEL 2: Regeln für Nicht-phase-in-Stoffe und Registranten von nicht vorregistrierten Phase-in-Stoffen
Artikel 26: Pflicht zur Erkundigung vor der Registrierung 4
KAPITEL 3: Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
Artikel 28: Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe 1
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 31: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter 17
Artikel 32: Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in  Gemischen, für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist 2
Artikel 33: Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen 2
TITEL V: NACHGESCHALTETE ANWENDER
Artikel 37: Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen 6
Artikel 38: Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender 2
TITEL VI: BEWERTUNG
KAPITEL 1: Dossierbewertung
Artikel 40: Prüfung von Versuchsvorschlägen 3
Artikel 41: Prüfung der Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen 2
KAPITEL 2: Stoffbewertung
Artikel 44: Kriterien für die Stoffbewertung 2
Artikel 45: Zuständige Behörde 7
Artikel 47: Abstimmung mit anderen Tätigkeiten 1
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 50: Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders 5
TITEL VII: ZULASSUNG
KAPITEL 1: Zulassungspflicht
Artikel 56: Allgemeine Bestimmungen 7
Artikel 58: Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV 5
Artikel 59: Ermittlung von in Artikel 57 genannten Stoffen 5
KAPITEL 2: Zulassungserteilung
Artikel 62: Zulassungsanträge 1
KAPITEL 3: Zulassungen in der Lieferkette
Artikel 65: Pflichten der Zulassungsinhaber 2
Artikel 66: Nachgeschaltete Anwender 1
TITEL VIII: BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG, DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE,  GEMISCHE UND ERZEUGNISSE
KAPITEL 1: Allgemeines
Artikel 67: Allgemeine Bestimmungen 1
KAPITEL 2: Verfahren für Beschränkungen
Artikel 68: Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen 1
Artikel 69: Ausarbeitung eines Vorschlags 5
TITEL X: DIE AGENTUR
Artikel 77: Aufgaben 1
TITEL XII: INFORMATIONEN
Artikel 118: Zugang zu Informationen 1
Artikel 119: Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit 3
TITEL XV: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 135: Übergangsmaßnahmen hinsichtlich angemeldeter Stoffe 2
Artikel 136: Übergangsmaßnahmen für Altstoffe 2
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
0.: EINLEITUNG 5
0.6.: Schritte einer Stoffsicherheitsbeurteilung 3
1.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT DES MENSCHEN
1.0.: Einleitung 2
1.1.: Schritt 1: Bewertung von Informationen, die nicht am Menschen gewonnen wurden 1
1.3.: Schritt 3: Einstufung und Kennzeichnung 2
1.4.: Schritt 4: Ermittlung des DNEL-Werts/der DNEL-Werte (Derived No-Effect Level) 2
2.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN DURCH PHYSIKALISCH-CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 2
3.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE UMWELT
3.2.: Schritt 2: Einstufung und Kennzeichnung 1
4.: ERMITTLUNG DER PBT- UND VPVB-EIGENSCHAFTEN
4.0.: Einleitung 1
4.1.: Schritt 1: Vergleich mit den Kriterien 1
4.2.: Schritt 2: Emissionsbeschreibung 1
5.: ERMITTLUNG DER EXPOSITION
5.1.: Schritt 1: Entwicklung von Expositionsszenarien 5
5.2.: Schritt 2: Expositionsabschätzung 5
6.: RISIKOBESCHREIBUNG 3
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
0.1.: Einleitung 1
0.2.: Allgemeine Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts 1
0.3.: Format des Sicherheitsdatenblatts 1
1.: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1
1.1.: Produktidentifikator 4
1.3.: Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt 1
1.4.: Notrufnummer 1
2.: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 1
2.1.: Einstufung des Stoffs oder Gemischs 2
2.3.: Sonstige Gefahren 2
3.: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2.: Gemische 5
5.: ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 2
5.1.: Löschmittel 1
5.2.: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 2
7.: ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.3.: Spezifische Endanwendungen 1
8.: ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1.: Zu überwachende Parameter 3
8.2.: Begrenzung und Überwachung der Exposition 1
8.2.2.: Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung 3
8.2.3.: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition 1
9.: ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 1
9.1.: Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 2
10.: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1.: Reaktivität 3
10.2.: Chemische Stabilität 1
10.3.: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 1
10.5.: Unverträgliche Materialien 1
11.: ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1.: Angaben zu toxikologischen Wirkungen 11
12.: ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 3
12.1.: Toxizität 1
14.: ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.5.: Umweltgefahren 2
15.: ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 3
15.1.: Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 2
15.2.: Stoffsicherheitsbeurteilung 1
16.: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 2
ANHANG V 2
ANHANG VI: NACH ARTIKEL 10 ERFORDERLICHE ANGABEN
leitlinien zur erfüllung der anforderungen der anhänge vi bis xi: LEITLINIEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN DER ANHÄNGE VI BIS XI 1
SCHRITT 1: VORHANDENE INFORMATIONEN SAMMELN UND WEITERGEBEN 3
SCHRITT 2: DEN INFORMATIONSBEDARF ERMITTELN 1
1.: ALLGEMEINE ANGABEN ÜBER DEN REGISTRIERUNGSPFLICHTIGEN 1
3.: ANGABEN ZU HERSTELLUNG UND VERWENDUNG DES STOFFES/DER STOFFE 2
ANHANG VII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 TONNE ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
7.: ANGABEN ZU DEN PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN DES STOFFES 14
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 13
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT 6
ANHANG VIII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 18
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT 9
ANHANG IX: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
7.: ANGABEN ZU DEN PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN DES STOFFES 2
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 14
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT 7
ANHANG X: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 000 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 16
ANHANG XI: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON DEN STANDARD-PRÜFPROGRAMMEN DER ANHÄNGE VII BIS X
1.: DIE DURCHFÜHRUNG EINER PRÜFUNG IST WISSENSCHAFTLICH NICHT NOTWENDIG
1.1.: Nutzung vorhandener Daten
1.1.1.: Daten zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften aus Prüfungen, die nicht nach den Grundsätzen der GLP oder Prüfmethoden gemäß Artikel 13 Absatz 3 durchgeführt wurden 1
1.1.2.: Daten zu gesundheitlichen und umweltbezogenen Eigenschaften aus Prüfungen, die nicht nach den Grundsätzen der GLP oder nach den Prüfmethoden gemäß Artikel 13 Absatz 3 durchgeführt wurden 1
1.2.: Beweiskraft der Daten 2
1.3.: Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR) 2
1.4.: In-vitro-Prüfungen 1
1.5.: Stoffgruppen- und Analogiekonzept 3
2.: DIE DURCHFÜHRUNG EINER PRÜFUNG IST TECHNISCH NICHT MÖGLICH 1
3.: STOFFSPEZIFISCHE EXPOSITIONSABHÄNGIGE PRÜFUNG 6
ANHANG XII: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR NACHGESCHALTETE ANWENDER ZUR BEWERTUNG VON STOFFEN UND ZUR ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
einleitung: EINLEITUNG 1
ANHANG XIII: KRITERIEN FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG PERSISTENTER, BIOAKKUMULIERBARER UND TOXISCHER STOFFE UND SEHR PERSISTENTER UND SEHR BIOAKKUMULIERBARER STOFFE
1.: KRITERIEN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON PBT- UND vPvB-STOFFEN
1.1.: PBT-Stoffe 2
1.1.1.: Persistenz 1
1.1.2.: Bioakkumulation 1
1.1.3.: Toxizität 3
1.2.: vPvB-Stoffe 2
1.2.1.: Persistenz 1
1.2.2.: Bioakkumulation 1
2.: SCREENING UND BEURTEILUNG VON P-, vP-, B-, vB- UND T-EIGENSCHAFTEN
2.1.: Registrierung 3
3.: RELEVANTE INFORMATIONEN FÜR DAS SCREENING AUF UND DIE BEURTEILUNG VON P-, vP-, vB- UND T-EIGENSCHAFTEN
3.2.: Informationen für die Beurteilung
3.2.3.: Beurteilung von T-Eigenschaften: 1
ANHANG XIV: VERZEICHNIS DER ZULASSUNGSPFLICHTIGEN STOFFE 7
ANHANG XV: DOSSIERS 1
2.: Dossier zur Identifizierung eines Stoffes als CMR-, PBT-, vPvB-Stoff oder als ähnlich besorgniserregend im Sinne von Artikel 59 3
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 36
Anlagen 1 bis 6
erläuterungen zu den spaltenüberschriften: Erläuterungen zu den Spaltenüberschriften 8
Anlage 2: Eintrag 28 — Krebserzeugende Stoffe: Kategorie 1B (Tabelle 3.1/Kategorie 2 (Tabelle 3.2) 2