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TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 1: Ziel, Geltungsbereich und Anwendung
Artikel 2: Anwendung 1
TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 7: Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen 1
TITEL VI: BEWERTUNG
KAPITEL 2: Stoffbewertung
Artikel 44: Kriterien für die Stoffbewertung 1
KAPITEL 3: Bewertung von Zwischenprodukten
Artikel 49: Weitere Informationen über standortinterne isolierte Zwischenprodukte 4
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 50: Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders 1
TITEL VII: ZULASSUNG
KAPITEL 1: Zulassungspflicht
Artikel 58: Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV 2
KAPITEL 2: Zulassungserteilung
Artikel 60: Zulassungserteilung 2
Artikel 61: Überprüfung von Zulassungen 3
TITEL VIII: BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG, DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE,  GEMISCHE UND ERZEUGNISSE
KAPITEL 2: Verfahren für Beschränkungen
Artikel 68: Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen 1
Artikel 69: Ausarbeitung eines Vorschlags 4
TITEL XV: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 136: Übergangsmaßnahmen für Altstoffe 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
0.: EINLEITUNG 1
ANHANG VII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 TONNE ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
7.: ANGABEN ZU DEN PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN DES STOFFES 3
ANHANG XI: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON DEN STANDARD-PRÜFPROGRAMMEN DER ANHÄNGE VII BIS X
1.: DIE DURCHFÜHRUNG EINER PRÜFUNG IST WISSENSCHAFTLICH NICHT NOTWENDIG
1.1.: Nutzung vorhandener Daten
1.1.1.: Daten zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften aus Prüfungen, die nicht nach den Grundsätzen der GLP oder Prüfmethoden gemäß Artikel 13 Absatz 3 durchgeführt wurden 1
1.1.2.: Daten zu gesundheitlichen und umweltbezogenen Eigenschaften aus Prüfungen, die nicht nach den Grundsätzen der GLP oder nach den Prüfmethoden gemäß Artikel 13 Absatz 3 durchgeführt wurden 1
1.3.: Quantitative oder qualitative Struktur-Wirkungs-Beziehung ((Q)SAR) 1
1.4.: In-vitro-Prüfungen 2
1.5.: Stoffgruppen- und Analogiekonzept 1
ANHANG XV: DOSSIERS
3.: Dossiers zu Vorschlägen für Beschränkungen 1
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 1