Artikel 139: Aufhebung

Die Richtlinie 91/155/EWG wird aufgehoben.
Die Richtlinien 93/105/EG und 2000/21/EG sowie die Verordnungen (EWG) Nr. 793/93 und (EG) Nr. 1488/94 werden mit Wirkung vom 1. Juni 2008 aufgehoben.
Die Richtlinie 93/67/EWG wird mit Wirkung vom 1. August 2008 aufgehoben.
Die Richtlinie 76/769/EWG wird mit Wirkung vom 1. Juni 2009 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Verweisungen auf diese Verordnung.