1.1.1.: Persistenz

Ein Stoff erfüllt das Kriterium „persistent“ (P), wenn mindestens eine der folgenden Situationen gegeben ist:
a) die Abbau-Halbwertszeit in Meerwasser beträgt mehr als 60 Tage;
b) die Abbau-Halbwertszeit in Süßwasser oder Flussmündungswasser beträgt mehr als 40 Tage;
c) die Abbau-Halbwertszeit in Meeressediment beträgt mehr als 180 Tage;
d) die Abbau-Halbwertszeit in Süßwassersediment oder Flussmündungssediment beträgt mehr als 120 Tage;
e) die Abbau-Halbwertszeit im Boden beträgt mehr als 120 Tage.