Abbau

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ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
5.: ERMITTLUNG DER EXPOSITION
5.2.: Schritt 2: Expositionsabschätzung 3
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
12.: ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 1
12.2.: Persistenz und Abbaubarkeit 3
ANHANG VII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 TONNE ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
7.: ANGABEN ZU DEN PHYSIKALISCH-CHEMISCHEN EIGENSCHAFTEN DES STOFFES 1
ANHANG XIII: KRITERIEN FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG PERSISTENTER, BIOAKKUMULIERBARER UND TOXISCHER STOFFE UND SEHR PERSISTENTER UND SEHR BIOAKKUMULIERBARER STOFFE
1.: KRITERIEN ZUR IDENTIFIZIERUNG VON PBT- UND vPvB-STOFFEN
1.1.: PBT-Stoffe
1.1.1.: Persistenz 5
1.2.: vPvB-Stoffe
1.2.1.: Persistenz 3
Anlage 11 1