5.2.: Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Es sind Angaben über die Gefahren zu machen, die vom Stoff oder Gemisch ausgehen können, beispielsweise über gefährliche Verbrennungsprodukte, z. B. „Kann beim Verbrennen giftigen Kohlenmonoxidrauch erzeugen“ beziehungsweise „Erzeugt bei der Verbrennung Schwefel- und Stickoxide“.