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TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 1: Ziel, Geltungsbereich und Anwendung
Artikel 1: Ziel und Geltungsbereich 1
Artikel 2: Anwendung 4
KAPITEL 2: Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 3: Begriffsbestimmungen 10
TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 7: Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen 2
Artikel 10: Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen 1
Artikel 13: Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente Stoffeigenschaften 1
KAPITEL 2: Als registriert geltende Stoffe
Artikel 15: Stoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten 4
TITEL III: GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE
KAPITEL 3: Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
Artikel 28: Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe 1
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 36: Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen 1
TITEL V: NACHGESCHALTETE ANWENDER
Artikel 37: Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen 12
Artikel 38: Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender 2
TITEL VI: BEWERTUNG
KAPITEL 3: Bewertung von Zwischenprodukten
Artikel 49: Weitere Informationen über standortinterne isolierte Zwischenprodukte 2
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 50: Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders 3
TITEL VII: ZULASSUNG
KAPITEL 1: Zulassungspflicht
Artikel 56: Allgemeine Bestimmungen 10
Artikel 58: Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV 5
KAPITEL 2: Zulassungserteilung
Artikel 60: Zulassungserteilung 7
Artikel 61: Überprüfung von Zulassungen 4
Artikel 62: Zulassungsanträge 5
Artikel 63: Spätere Zulassungsanträge 2
Artikel 64: Verfahren für Zulassungsentscheidungen 2
TITEL VIII: BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG, DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE,  GEMISCHE UND ERZEUGNISSE
KAPITEL 1: Allgemeines
Artikel 67: Allgemeine Bestimmungen 3
KAPITEL 2: Verfahren für Beschränkungen
Artikel 68: Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen 3
Artikel 69: Ausarbeitung eines Vorschlags 3
TITEL X: DIE AGENTUR
Artikel 83: Pflichten und Befugnisse des Direktors 1
TITEL XII: INFORMATIONEN
Artikel 118: Zugang zu Informationen 2
TITEL XV: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 128: Freier Warenverkehr 2
Artikel 129: Schutzklausel 1
Artikel 134: Vorbereitung der Einrichtung der Agentur 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
0.: EINLEITUNG 2
0.6.: Schritte einer Stoffsicherheitsbeurteilung 5
5.: ERMITTLUNG DER EXPOSITION
5.1.: Schritt 1: Entwicklung von Expositionsszenarien 3
5.2.: Schritt 2: Expositionsabschätzung 1
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
0.2.: Allgemeine Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts 1
0.5.: Sonstige Informationsanforderungen 1
3.: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2.: Gemische 2
6.: ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1.: Nicht für Notfälle geschultes Personal 1
6.3.: Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 1
8.: ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1.: Zu überwachende Parameter 1
8.2.: Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.2.: Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung 1
10.: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1.: Reaktivität 1
10.6.: Gefährliche Zersetzungsprodukte 1
ANHANG III: KRITERIEN FÜR REGISTRIERTE STOFFE IN MENGEN ZWISCHEN 1 UND 10 TONNEN 1
ANHANG VI: NACH ARTIKEL 10 ERFORDERLICHE ANGABEN
leitlinien zur erfüllung der anforderungen der anhänge vi bis xi: LEITLINIEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN DER ANHÄNGE VI BIS XI 1
SCHRITT 1: VORHANDENE INFORMATIONEN SAMMELN UND WEITERGEBEN 1
SCHRITT 2: DEN INFORMATIONSBEDARF ERMITTELN 1
3.: ANGABEN ZU HERSTELLUNG UND VERWENDUNG DES STOFFES/DER STOFFE 2
6.: EXPOSITIONSBEZOGENE INFORMATIONEN FÜR REGISTRIERTE STOFFE IM MENGENBEREICH ZWISCHEN 1 UND 10 TONNEN PRO JAHR JE HERSTELLER ODER IMPORTEUR 5
ANHANG VIII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 2
ANHANG IX: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 1
ANHANG XII: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR NACHGESCHALTETE ANWENDER ZUR BEWERTUNG VON STOFFEN UND ZUR ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
einleitung: EINLEITUNG 1
ANHANG XIV: VERZEICHNIS DER ZULASSUNGSPFLICHTIGEN STOFFE 6
ANHANG XV: DOSSIERS
I.: EINLEITUNG UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1
2.: Dossier zur Identifizierung eines Stoffes als CMR-, PBT-, vPvB-Stoff oder als ähnlich besorgniserregend im Sinne von Artikel 59 1
3.: Dossiers zu Vorschlägen für Beschränkungen 2
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 58
Anlage 7: Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung asbesthaltiger Erzeugnisse 3
Anlage 10: Eintrag 43 — Azofarbstoffe — Verzeichnis der Prüfverfahren 2