Reproduktionstoxizität

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TITEL VII: ZULASSUNG
KAPITEL 1: Zulassungspflicht
Artikel 57: In Anhang XIV aufzunehmende Stoffe 1
TITEL VIII: BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG, DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE,  GEMISCHE UND ERZEUGNISSE
KAPITEL 2: Verfahren für Beschränkungen
Artikel 68: Erlass neuer und Änderung geltender Beschränkungen 1
TITEL XV: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 138: Überprüfung 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
1.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT DES MENSCHEN
1.3.: Schritt 3: Einstufung und Kennzeichnung 1
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
3.: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2.: Gemische 1
11.: ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1.: Angaben zu toxikologischen Wirkungen 1
ANHANG III: KRITERIEN FÜR REGISTRIERTE STOFFE IN MENGEN ZWISCHEN 1 UND 10 TONNEN 1
ANHANG VIII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 3
ANHANG IX: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 7
ANHANG X: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 000 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 6
ANHANG XIII: KRITERIEN FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG PERSISTENTER, BIOAKKUMULIERBARER UND TOXISCHER STOFFE UND SEHR PERSISTENTER UND SEHR BIOAKKUMULIERBARER STOFFE
3.: RELEVANTE INFORMATIONEN FÜR DAS SCREENING AUF UND DIE BEURTEILUNG VON P-, vP-, vB- UND T-EIGENSCHAFTEN
3.2.: Informationen für die Beurteilung
3.2.3.: Beurteilung von T-Eigenschaften: 1
Anlage 11 1