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TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 7: Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen 1
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen für alle Registrierungen
Artikel 20: Pflichten der Agentur 4
KAPITEL 5: Übergangsbestimmungen für Phase-in-Stoffe und angemeldete Stoffe
Artikel 24: Angemeldete Stoffe 1
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 31: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter 1
Artikel 32: Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in  Gemischen, für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist 2
TITEL V: NACHGESCHALTETE ANWENDER
Artikel 38: Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender 1
Artikel 39: Geltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender 2
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
1.: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1.: Produktidentifikator 6
3.: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2.: Gemische 7