qualifizierte Studienzusammenfassung

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TITEL III: GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE
KAPITEL 3: Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
Artikel 30: Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
1.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT DES MENSCHEN
1.1.: Schritt 1: Bewertung von Informationen, die nicht am Menschen gewonnen wurden 2
3.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE UMWELT
3.1.: Schritt 1: Bewertung der Informationen 2
ANHANG XV: DOSSIERS
I.: EINLEITUNG UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1