nachgeschalteter Anwender

Page Keyword count
TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 2: Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 3: Begriffsbestimmungen 3
Artikel 4: Allgemeine Bestimmungen 1
TITEL III: GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE
KAPITEL 3: Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
Artikel 28: Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe 1
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 36: Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen 1
TITEL V: NACHGESCHALTETE ANWENDER
Artikel 37: Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen 1
Artikel 38: Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender 1
TITEL VI: BEWERTUNG
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 50: Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders 1
Artikel 53: Kostenteilung bei Versuchen ohne Einigung zwischen den Registranten und/oder nachgeschalteten Anwendern 1
TITEL VII: ZULASSUNG
KAPITEL 1: Zulassungspflicht
Artikel 56: Allgemeine Bestimmungen 2
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
5.: ERMITTLUNG DER EXPOSITION
5.1.: Schritt 1: Entwicklung von Expositionsszenarien 1
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
1.: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1.: Produktidentifikator 1
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 1