Lieferkette

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Preamble 1
TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 1: Ziel, Geltungsbereich und Anwendung
Artikel 2: Anwendung 2
KAPITEL 2: Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 3: Begriffsbestimmungen 3
TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 6: Allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in  Gemischen 1
Artikel 8: Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers 1
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE 2
Artikel 31: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter 3
Artikel 32: Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in  Gemischen, für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist 2
Artikel 34: Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und  Gemischen 4
TITEL V: NACHGESCHALTETE ANWENDER
Artikel 37: Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen 2
Artikel 38: Informationspflicht der nachgeschalteten Anwender 1
TITEL VII: ZULASSUNG 1
KAPITEL 1: Zulassungspflicht
Artikel 56: Allgemeine Bestimmungen 1
KAPITEL 3: Zulassungen in der Lieferkette 1
TITEL XV: ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 138: Überprüfung 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
0.: EINLEITUNG 1
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
7.: ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.3.: Spezifische Endanwendungen 1
ANHANG XI: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON DEN STANDARD-PRÜFPROGRAMMEN DER ANHÄNGE VII BIS X
3.: STOFFSPEZIFISCHE EXPOSITIONSABHÄNGIGE PRÜFUNG 1
ANHANG XII: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR NACHGESCHALTETE ANWENDER ZUR BEWERTUNG VON STOFFEN UND ZUR ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
einleitung: EINLEITUNG 1