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Monitor substances in REACH with EcoMole Watchdog.
Page | Keyword count |
ANHANG VII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 TONNE ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN | |
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT | 3 |
ANHANG VIII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN | |
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT | 4 |
ANHANG IX: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN | |
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT | 4 |
ANHANG X: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 000 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN | |
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN | 1 |
9.: ANGABEN ZUR ÖKOTOXIZITÄT | 6 |
ANHANG XIII: KRITERIEN FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG PERSISTENTER, BIOAKKUMULIERBARER UND TOXISCHER STOFFE UND SEHR PERSISTENTER UND SEHR BIOAKKUMULIERBARER STOFFE | |
3.: RELEVANTE INFORMATIONEN FÜR DAS SCREENING AUF UND DIE BEURTEILUNG VON P-, vP-, vB- UND T-EIGENSCHAFTEN | |
3.2.: Informationen für die Beurteilung | |
3.2.3.: Beurteilung von T-Eigenschaften: | 2 |