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TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 2: Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 3: Begriffsbestimmungen 6
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 31: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter 2
Artikel 34: Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und  Gemischen 3
Artikel 36: Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen 3
TITEL V: NACHGESCHALTETE ANWENDER
Artikel 37: Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen 4
TITEL X: DIE AGENTUR
Artikel 111: Formate und Software für die Übermittlung von Informationen an die Agentur 1
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
1.: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1.: Produktidentifikator 1
1.3.: Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt 1
ANHANG XV: DOSSIERS
3.: Dossiers zu Vorschlägen für Beschränkungen 1
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 1