Exposition

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TITEL I: ALLGEMEINES
KAPITEL 2: Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 3: Begriffsbestimmungen 1
TITEL II: REGISTRIERUNG VON STOFFEN
KAPITEL 1: Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Artikel 7: Registrierung und Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen 1
Artikel 10: Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen 1
Artikel 13: Allgemeine Bestimmungen für die Gewinnung von Informationen über inhärente Stoffeigenschaften 1
KAPITEL 3: Registrierungspflicht und Informationsanforderungen für bestimmte Arten von isolierten Zwischenprodukten
Artikel 17: Registrierung standortinterner isolierter Zwischenprodukte 1
Artikel 18: Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte 2
TITEL IV: INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 31: Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter 1
TITEL VI: BEWERTUNG
KAPITEL 1: Dossierbewertung
Artikel 40: Prüfung von Versuchsvorschlägen 1
KAPITEL 2: Stoffbewertung
Artikel 44: Kriterien für die Stoffbewertung 1
KAPITEL 4: Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 50: Rechte des Registranten und des nachgeschalteten Anwenders 1
TITEL VII: ZULASSUNG
KAPITEL 2: Zulassungserteilung
Artikel 60: Zulassungserteilung 1
TITEL XII: INFORMATIONEN
Artikel 119: Elektronischer Zugang für die Öffentlichkeit 1
ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
0.: EINLEITUNG 2
0.6.: Schritte einer Stoffsicherheitsbeurteilung 1
1.: ERMITTLUNG SCHÄDLICHER WIRKUNGEN AUF DIE GESUNDHEIT DES MENSCHEN
1.0.: Einleitung 1
1.4.: Schritt 4: Ermittlung des DNEL-Werts/der DNEL-Werte (Derived No-Effect Level) 3
5.: ERMITTLUNG DER EXPOSITION
5.1.: Schritt 1: Entwicklung von Expositionsszenarien 2
5.2.: Schritt 2: Expositionsabschätzung 7
6.: RISIKOBESCHREIBUNG 2
ANHANG II: ANFORDERUNGEN AN DIE ERSTELLUNG DES SICHERHEITSDATENBLATTS
3.: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2.: Gemische 3
4.: ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.: Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 1
4.2.: Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 1
8.: ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 1
8.1.: Zu überwachende Parameter 6
8.2.: Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.3.: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition 1
11.: ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1.: Angaben zu toxikologischen Wirkungen 7
12.: ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.6.: Andere schädliche Wirkungen 1
ANHANG V 1
ANHANG VI: NACH ARTIKEL 10 ERFORDERLICHE ANGABEN
leitlinien zur erfüllung der anforderungen der anhänge vi bis xi: LEITLINIEN ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN DER ANHÄNGE VI BIS XI 1
SCHRITT 1: VORHANDENE INFORMATIONEN SAMMELN UND WEITERGEBEN 1
SCHRITT 2: DEN INFORMATIONSBEDARF ERMITTELN 1
6.: EXPOSITIONSBEZOGENE INFORMATIONEN FÜR REGISTRIERTE STOFFE IM MENGENBEREICH ZWISCHEN 1 UND 10 TONNEN PRO JAHR JE HERSTELLER ODER IMPORTEUR 3
ANHANG VIII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 4
ANHANG IX: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 5
ANHANG X: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 000 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 4
ANHANG XI: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON DEN STANDARD-PRÜFPROGRAMMEN DER ANHÄNGE VII BIS X
1.: DIE DURCHFÜHRUNG EINER PRÜFUNG IST WISSENSCHAFTLICH NICHT NOTWENDIG
1.1.: Nutzung vorhandener Daten
1.1.3.: Historische Humandaten 2
3.: STOFFSPEZIFISCHE EXPOSITIONSABHÄNGIGE PRÜFUNG 2
ANHANG XIII: KRITERIEN FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG PERSISTENTER, BIOAKKUMULIERBARER UND TOXISCHER STOFFE UND SEHR PERSISTENTER UND SEHR BIOAKKUMULIERBARER STOFFE 1
ANHANG XV: DOSSIERS
2.: Dossier zur Identifizierung eines Stoffes als CMR-, PBT-, vPvB-Stoff oder als ähnlich besorgniserregend im Sinne von Artikel 59 1
ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 3
Anlage 11 1