Exposition von Menschen

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ANHANG I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE STOFFSICHERHEITSBEURTEILUNG UND DIE ERSTELLUNG VON STOFFSICHERHEITSBERICHTEN
5.: ERMITTLUNG DER EXPOSITION
5.1.: Schritt 1: Entwicklung von Expositionsszenarien 2
6.: RISIKOBESCHREIBUNG 1
7.: FORMAT DES STOFFSICHERHEITSBERICHTS 2
ANHANG VI: NACH ARTIKEL 10 ERFORDERLICHE ANGABEN
6.: EXPOSITIONSBEZOGENE INFORMATIONEN FÜR REGISTRIERTE STOFFE IM MENGENBEREICH ZWISCHEN 1 UND 10 TONNEN PRO JAHR JE HERSTELLER ODER IMPORTEUR 1
ANHANG VIII: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 10 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 5
ANHANG IX: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 100 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 3
ANHANG X: STANDARDDATENANFORDERUNGEN FÜR STOFFE, DIE IN MENGEN VON 1 000 TONNEN ODER MEHR HERGESTELLT ODER EINGEFÜHRT WERDEN
8.: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 3